WEG: Prozesskosten auch für erfolgreiche Kläger – BGH-Urteil bestätigt

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Prozesskosten in einem Beschlussklageverfahren einer Wohnungseigentümergemeinschaft auch von den erfolgreichen Klägern anteilig getragen werden müssen (V ZR 139/23). Dies beruht auf dem reformierten Wohnungseigentumsgesetz von 2020, das besagt, dass alle Eigentümer an den Verwaltungskosten beteiligt werden, inklusive Prozesskosten. In einem Fall aus Rostock wurden die Kosten nach einem erfolgreichen Verfahren auf alle Eigentümer umgelegt. Der BGH bestätigte, dass diese Praxis rechtmäßig sei, obwohl sie potenzielle Klagen hemmen könnte.
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