Miete: Schöner Garten rechtfertigt nicht automatisch höhere Kosten

Einfach gestaltete Gartenanlagen wie Rasenflächen, Beete oder ein Gartenhaus rechtfertigen keine Mieterhöhung. Das entschied das Amtsgericht Berlin-Schöneberg (AZ: 105 C 226/23). Im Fall hatte eine Vermieterin argumentiert, die Gartenanlage auf ihrem Grundstück sei aufwändig gestaltet und wollte die Miete erhöhen. Die Mieterin widersprach dieser Einschätzung.

Das Gericht stellte klar, dass ein Wohnumfeld nur dann als „aufwändig gestaltet“ gilt, wenn es deutlich über den Standard hinausgeht. Dazu zählen außergewöhnlicher gärtnerischer oder architektonischer Aufwand. Einfache bepflanzte Bereiche und ein Gartenhaus erfüllen diese Kriterien nicht.

Das Urteil zeigt, dass der Begriff des „aufwändig gestalteten Wohnumfelds“ hohe Anforderungen mit sich bringt. Kosten und Arbeitsaufwände für Standard-Gartenanlagen reichen nicht aus, um eine Mieterhöhung zu rechtfertigen.

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