Grundsteuerbewertung: Gericht weist Klage ab
Das Finanzgericht Köln hat eine Musterklage gegen die neue Grundsteuerbewertung abgelehnt. Im verhandelten Fall wurde der Grundsteuerwert einer Eigentumswohnung basierend auf einem Bodenrichtwert von 2.280 Euro festgelegt. Die Kläger argumentierten, das Bundesmodell sei verfassungswidrig, da es zu einer erheblichen Erhöhung der Grundsteuer führe. Für eine zweite Wohnung der Kläger in vermeintlich besserer Lage wurde hingegen nur ein Bodenrichtwert von 530 Euro angesetzt.
Das Gericht erklärte jedoch, dass die Bewertungsverfahren verfassungsrechtlich zulässig seien, da sie in einem objektivierten Rahmen erfolgen. Die Nutzung von Bodenrichtwerten sei eine bewährte Methode, auch in anderen steuerrechtlichen Bereichen. Die Richter betonten zudem, dass standardisierte Verfahren bei der Vielzahl an Bewertungen notwendig seien.
Dieses Urteil verdeutlicht die Komplexität der neuen Grundsteuerregelungen und die Notwendigkeit einer präzisen Bewertung. Der Fall wurde zur Revision zugelassen, sodass der Bundesfinanzhof abschließend entscheiden könnte.
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