CO2-Kosten: Rechte und Pflichten für Vermieter und Mieter
Seit 2023 sind Vermieter gesetzlich verpflichtet, sich an den CO2-Kosten für Heizung und Warmwasser ihrer vermieteten Immobilien zu beteiligen. Dieses Gesetz, das Kohlenstoffdioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG), soll Eigentümer dazu anregen, in energiesparende Modernisierungen zu investieren. Das Gesetz berücksichtigt, dass die Heizsysteme und baulichen Eigenschaften von Gebäuden den Energieverbrauch und damit die CO2-Emissionen stark beeinflussen.
Die Kostenaufteilung erfolgt nach einem gestaffelten Modell, das den jährlichen CO2-Ausstoß pro Quadratmeter Wohnfläche als Grundlage nimmt. Für Immobilien mit sehr hohen Emissionen tragen Vermieter bis zu 95 Prozent der CO2-Kosten. Dies schafft Anreize zur Umstellung auf energieeffizientere Heizsysteme und zur Senkung der Energiekosten.
Vermieter müssen die Aufteilung der CO2-Kosten den Mietern transparent darlegen und ihren Anteil direkt abziehen. Mieter können sich bei Verbraucherzentralen oder online über die Kostenaufteilung informieren und ihren Anteil berechnen lassen, z. B. über das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.
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