BGH erlaubt längere Frist für Kautionsverrechnung bei Mietschäden

Vermieter dürfen die Kaution bei Schäden an der Mietsache künftig länger als sechs Monate einbehalten. Dies ist möglich, wenn Schäden aufgetreten sind und der Vermieter den Schadenersatzanspruch vor Ablauf der „sechsmonatigen Verjährungsfrist“ hätte geltend machen können. Der Vermieter muss jedoch den Schaden nachweisen können. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) im Urteil III ZR 184/23 entschieden.

Voraussetzung für die Verrechnung ist, dass die Forderungen gleichartig sind, also beide in Geld bewertet werden können. Vermieter können entweder Geld zurückfordern oder dem Mieter die Möglichkeit zur Schadensbehebung geben, bekannt als Naturalrestitution.

Im vorliegenden Fall behielt ein Vermieter eine Kaution von 780 Euro wegen Wohnungsschäden ein, machte den Schadenersatzanspruch aber erst nach mehr als sechs Monaten geltend. Die Mieterin klagte dagegen, und der Fall ging durch die Instanzen bis zum BGH. Dieser verwies den Fall zurück ans Landgericht, da unklar ist, ob überhaupt Schadenersatzansprüche bestehen.
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