Heizen: Rechte und Pflichten Vermieter und Mieter

Die Heizsaison bringt häufig Fragen zu den Rechten und Pflichten von Vermietern und Mietern mit sich. Vermieter sind dazu verpflichtet, eine funktionierende Heizung bereitzustellen, die während der Heizperiode (1. Oktober bis 30. April) den Mindeststandard an Raumtemperatur erfüllt. Sollte dies nicht der Fall sein, haben Mieter das Recht auf Mietminderung. Mängel wie ein Heizungsausfall müssen Vermieter unverzüglich beheben.

Die Heizung muss tagsüber mindestens 20 Grad Celsius und nachts 18 Grad Celsius erreichen. Diese Vorgaben sind verpflichtend und können durch den Mietvertrag nicht außer Kraft gesetzt werden. Mieter müssen nicht ständig heizen, sollten jedoch wissen, dass zu niedrige Temperaturen Schäden wie Feuchtigkeit oder Schimmel begünstigen können. Eine Mindesttemperatur von 16 Grad Celsius schützt vor solchen Problemen.

Kommt es im Winter zu einem Heizungsausfall, sollten Mieter den Defekt umgehend und idealerweise schriftlich melden. Der Vermieter ist verpflichtet, schnell zu handeln und die Reparatur durchzuführen. Bleibt eine Reaktion aus, können Mieter selbst eine Fachfirma beauftragen oder die Miete mindern. Heizkosten lassen sich zudem durch richtiges Lüften, das Entlüften der Heizkörper und die Einhaltung angemessener Raumtemperaturen effektiv reduzieren.

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