Baustelle: Schutz im Winter auch selbst überprüfen

Im Winter sind unvollständige Bauvorhaben besonders anfällig für Schäden durch Schnee und Regen. Um Feuchtigkeitseintritt zu verhindern, sollten offene Bereiche wie Fensteröffnungen und Kellerzugänge gesichert werden. Zwar sind Baufirmen laut DIN ATV 18299 verpflichtet, ihre Baustellen im Winter zu schützen, doch auch Bauherren sollten bei Bedarf selbst aktiv werden, rät der Verband Privater Bauherren.

Gerade bei längeren Baupausen ist es sinnvoll, eigenständig Maßnahmen zu ergreifen. Dazu gehört das Abdecken empfindlicher Bauteile mit Folien, um sie vor Nässe zu schützen. Bauherren dürfen ihr Grundstück jederzeit betreten und so selbst zur Schadensvermeidung beitragen.

Je nach Baufortschritt sind unterschiedliche Schutzmaßnahmen erforderlich. Offene Kellertreppen und Deckendurchbrüche sollten wasserdicht abgedeckt werden, ebenso wie Mauerkronen, da eindringendes Wasser und Frost erhebliche Schäden verursachen können.

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