Eigentümerversammlungen: Eine neue Ära

Seit dem 17. Oktober 2024 dürfen Wohnungseigentümer ihre Eigentümerversammlungen virtuell abhalten (§ 23 Abs. 1a WEG). Damit können Beschlüsse auch ohne physische Anwesenheit gefasst werden.

Für eine Umstellung auf virtuelle Versammlungen ist eine Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich. Ist der Beschluss gefasst, können die Versammlungen für drei Jahre online stattfinden. Bis 2028 muss jedoch weiterhin mindestens eine Präsenzversammlung pro Jahr abgehalten werden – es sei denn, die Eigentümer verzichten einstimmig darauf.

Diese Neuregelung stellt Verwalter vor technische und organisatorische Herausforderungen, um eine gleichwertige Teilnahme sicherzustellen. Gleichzeitig bietet sie mehr Flexibilität und trägt den Bedürfnissen einer zunehmend digitalisierten Gesellschaft Rechnung.

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