Markisen: Dürfen sie ohne Weiteres montiert werden?

Ein Mieter wollte auf seinem Balkon eine Markise anbringen und bat um Zustimmung des Vermieters. Dieser lehnte jedoch ab, da er eine optische Beeinträchtigung des Gebäudes befürchtete. Der Fall wurde vor dem Amtsgericht München (AZ: 411 C 4836/13) verhandelt. Das Gericht entschied zugunsten des Mieters, da dessen Interesse an Sonnenschutz wichtiger sei als die Bedenken des Vermieters.

Ein anderer Fall wurde vor dem Amtsgericht Köln (AZ: 201 C 62/17) verhandelt. Hier wollte ein Mieter eine Markise auf der Terrasse einer modern gestalteten Wohnanlage anbringen. Das Gericht entschied zugunsten des Vermieters, da die Markise das puristische Design der Anlage störte. Stattdessen sollte der Mieter alternative Sonnenschutzmethoden wie Sonnenschirme nutzen.

Diese Beispiele zeigen, dass die Zulässigkeit der Montage von Markisen vom Einzelfall abhängt. Faktoren wie Gebäudetyp und Umgebung spielen eine Rolle. Mieter sollten stets die schriftliche Erlaubnis des Vermieters einholen und eine Fachfirma beauftragen, um rechtliche und bauliche Konflikte zu vermeiden.

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