Urteil: Keine Kostenerstattung für Laub im Pool

Wenn von Nachbars Eichen Laub in den Pool fällt, muss der Nachbar keine Reinigungskosten tragen. So urteilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (AZ: 19 U 67/23). Im verhandelten Fall hatte die Klägerin ihr Grundstück 2016 erworben und später einen Pool gebaut. Aufgrund der Eicheln und Blätter, die in den Pool fielen, verlangte sie monatlich 277,62 Euro vom Nachbarn als „Laubrente“.

Das Gericht erkannte zwar einen erhöhten Reinigungsaufwand durch das Laub an, hielt diesen aber für „zumutbar und entschädigungslos hinnehmbar“. Die Klägerin hätte zudem beim Bau des Pools mit Laub im Wasser rechnen müssen.

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