Immobilienkauf: Sorgfältige Prüfung schützt vor Enttäuschungen

Beim Kauf einer Immobilie mit bekannten Mängeln bestehen keine Gewährleistungsansprüche. Ein Käufer, der ein Haus mit sichtbaren Feuchtigkeitsschäden und einer Pumpe im Keller erworben hatte, entdeckte nach dem Kauf zusätzliche Schäden am Dach. Er verlangte Schadenersatz und vermutete arglistige Täuschung, obwohl die Sachmängelhaftung im Kaufvertrag ausgeschlossen war.

Das Landgericht Flensburg (Az.: 7 O 261/22) lehnte seine Klage ab, da der Käufer nicht beweisen konnte, dass die Verkäufer von den Dachschäden wussten. Zudem waren ihm die Kellerprobleme bereits bekannt.

Dieses Urteil verdeutlicht, wie wichtig es ist, vor einem Immobilienkauf alle bekannten Mängel genau zu prüfen und die Risiken zu bewerten. Käufer, die über Mängel informiert sind und dennoch kaufen, können später keine Ansprüche erheben.

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