BGH-Urteil: WEG darf Entscheidungen an Verwalter delegieren
Wohnungseigentümer können laut einem neuen Urteil des Bundesgerichtshofs (AZ: V ZR 241/23) Entscheidungen zum gemeinschaftlichen Eigentum an einen Verwalter abgeben. Dies betrifft vor allem Erhaltungsmaßnahmen, die bereits beschlossen wurden. In einem aktuellen Fall beauftragte eine Eigentümergemeinschaft die Verwaltung, Aufträge zum Austausch alter Fenster zu vergeben.
Einige Eigentümer klagten gegen diese Entscheidung. Sie hielten die Übertragung der Entscheidungsbefugnis auf den Verwalter für unzulässig. Zudem befürchteten sie ein schwer kalkulierbares finanzielles Risiko. Der BGH entschied jedoch, dass die Delegation zulässig ist, solange das wirtschaftliche Risiko überschaubar bleibt. Auch größere Maßnahmen können so an den Verwalter übertragen werden. Dies ermöglicht eine effiziente Verwaltung.
Das Urteil stärkt die Möglichkeit, das gemeinschaftliche Eigentum flexibel und rechtssicher zu verwalten. Dabei werden die Eigentümer bei wichtigen Entscheidungen nicht ausgeschlossen.
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