Heizungsförderung für gewerbliche Wohnungseigentümer

Ab Ende August beantragen gewerbliche Wohnungseigentümer staatliche Fördermittel für Heizungssanierungen. Die Frist läuft bis zum 30. November 2024. Anträge gelten für Projekte, die ab Ende Dezember 2023 in Auftrag gegeben wurden. Die Beantragung erfolgt über das Kundenportal „Meine KfW“. Die BEG-Förderung bietet finanzielle Anreize für energetische Sanierungen. Das erhöht die Energieeffizienz und die Attraktivität für Mieter. Gleichzeitig unterstützt es Klimaziele durch CO2-Reduktion. Die KfW vergibt zudem zinsgünstige Kredite bis 120.000 Euro pro Wohneinheit. Für Hochwasseropfer in Bayern und Baden-Württemberg gibt es Kulanzregelungen.
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